Was kostet eine Behandlung?
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
entsprechend des zeitlichen Aufwandes berechnet:
die Erstuntersuchung 75 - 100 €
die Folgebehandlungen 60 - 85 €
Seit Anfang 2012 beteiligen sich zunehmend mehr gesetzliche Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, Siemens Betriebskrankenkasse, BKK Bahn, u.a.) an den
Kosten einer
osteopathischen Behandlung. Sie finden hier eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Behandlungskosten beteiligen und deren
Konditionen. Da sich aber nicht alle Versicherungen an meinen Behandlungskosten beteiligen, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Erstattung der Kosten möglich
ist.
Die privat versicherten Patienten erhalten eine Rechnung
entsprechend der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe in
der Regel erstatten.